Abgabetermin für Nachweis Jugendarbeit
Der Vorstand erinnert die Vereine zur Abgabe des Nachweises für die geleistete Jugendarbeit in der abgelaufenen Saison.
Landes- und Kreisliga- Vereine sind verpflichtet nach den Bestimmungen der TuWo den Nachweis der geleisteten Jugendarbeit nach zu weisen.
Abgabetermin ist der 15. Juni 2024
Berichtdetails
erstellt von:
Gerald Huemer
zuletzt geändert:
30.05.2024 21:17
Gerald Huemer
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30.05.2024 21:17