Der Vorstand erinnert die Vereine zur Abgabe des Nachweises für die geleistete Jugendarbeit in der abgelaufenen Saison.

Landes- und  Kreisliga- Vereine sind verpflichtet nach den Bestimmungen der TuWo den Nachweis der geleisteten Jugendarbeit nach zu weisen.


Abgabetermin ist der 15. Juni 2024

Berichtdetails
erstellt von:
Gerald Huemer
zuletzt geändert:
30.05.2024 21:17